Info zur Schuleinschreibung

Schulpflicht

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die bis 31. August den 6. Geburtstag feiern.

  • Kinder, die in der Zeit vom 1. September bis 1. März das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden.
  • Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist vom Erziehungsberechtigten ausschließlich im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.

Ort: In der Direktion
Personen: Eltern und Kind, DirektorIn, 1 LehrerIn
Ablauf: Testung der…

  • Grobmotorik (Ball fangen, auf einer Linie gehen,…)
  • Auditiven Wahrnehmung (Rhythmus erkennen, Reimwörter erkennen, Anlaute erkennen,…)
  • Sprachentwicklung (Bild beschreiben, Farben benennen, Körperteile benennen,…)
  • Mathematischen Grundlagen (zählen, Mengen bis 5/6, etwas dazu geben oder wegnehmen,…)
  • Feinmotorik (nachspuren, anmalen, Knöpfe zumachen,…)
  • Visuelle und taktile Wahrnehmung (Formenunterschiede, Dinge ertasten,…)
  • ALLGEMEIN: Ausdauer, Konzentration, Instruktionen verstehen, Tempo, Selbständigkeit
  • Sprachstandserhebung (Screening)
  • Feststellen der Ordentlichkeit/Außerordentlichkeit
  • Außerordentlicher Schüler: Zuweisung à Deutschklasse (15 Stunden/Woche) à Deutschkurs (6 Stunden/Woche)
  • selbständiges An– und Ausziehen
  • Alleine auf die Toilette gehen können
  • Richtiger Umgang mit Schere und Klebstoff
  • Richtiger Umgang mit Bleistift und Buntstift
  • Sich an Regeln halten können
  • Warten können
  • Lesen
  • Schreiben
  • Rechnen